VfGH lehnt Unternehmer-Antrag auf Entschädigung wegen Lockdowns ab:
VfGH lehnt Unternehmer-Antrag auf Entschädigung wegen Lockdowns abMehrere Unternehmen hatten sich in ihrer Beschwerde auf das Epidemigesetz bezogen. Die Verfassungsrichter verweisen auch auf das Rettungspaket der RegierungFoto: APA/HERBERT NEUBAUER
Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Behandlung mehrerer Beschwerden von Unternehmen abgelehnt, die gegen die Coronamaßnahmen der Regierung gerichtet waren. Dabei handelte es sich um eine Handelsgesellschaft, die Vermieterin eines Einkaufszentrums sowie ein Reisebüro. Sie hatten die Entschädigung für den im ersten Lockdown erlittenen Verdienstentgang beantragt. Der VfGH sah laut Aussendung am Montag keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
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