Öffentliche Hand hat weiterhin freie Hand bei Auftragsvergabe:
Öffentliche Hand hat weiterhin freie Hand bei AuftragsvergabeAufträge im Wert von bis zu 100.000 Euro darf die öffentliche Hand ohne Ausschreibung vergeben. Eine entsprechende Verordnung wurde verlängert. Experten begrüßen das
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