Es ist eine späte Genugtuung für viele Opfer schwerer Folter: Ein Jahrzehnt nach Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges hat ein Gericht in Deutschland ein historisches Urteil gefällt und einen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Damit endet ein weltweit einmaliger Prozess. Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich, ordnet ein – und sagt, wo die Schweiz Nachholbedarf hat.
Es gäbe noch die Möglichkeit, dass der UNO-Sicherheitsrat diese Fälle an den Internationale Strafgerichtshof überweist. Doch das wird nicht passieren, da die Veto-Macht Russland ein Verbündeter Assads ist.Das absolut Aussergewöhnliche an diesem Urteil ist: Ein ausländisches Gericht stellt nicht nur fest, dass hier Folter in einem anderen Staat begangen wurde.
Nur: Anders, als viele wohl denken würden, liegt das Problem weniger bei der Bundesanwaltschaft. Diese ist personell absurd bescheiden ausgestattet; das kann man nicht anders sagen. Das Problem liegt mehr auf der Ebene der politischen Behörden, die über die Ausstattung der Bundesanwaltschaft entscheiden. Da scheint die Vorstellung vorzuherrschen, dass man sich bei solch heiklen, sehr schwierigen und politisch brisanten Verfahren besser wegduckt.
Das sagt die Bundesanwaltschaft Box aufklappen Box zuklappen Zu den zur Verfügung stehenden Ressourcen hält die Bundesanwaltschaft in einer schriftlichen Stellungnahme fest, dass der Deliktsbereich «Internationales Strafrecht» über spezialisierte juristische Ressourcen verfüge, die 400 % entsprächen – dies ohne zusätzliche Ressourcen, die im Falle eines massiven Zustroms solcher Fälle von anderen Stellen mobilisiert werden könnten.
Zum Vorwurf, die Schweiz mache zu wenig, hält die Bundesanwaltschaft, ebenfalls schriftlich, fest: «Dieser Vorwurf trifft aus Sicht der BA nicht zu. Seit 2011 prüfte die Bundesanwaltschaft über 80 Fälle, von denen die meisten zu Nichteintretens- oder Einstellungsverfügungen führten. Dies vor allem, weil die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt waren .
Werden nun in Zukunft auch sozialistische Verbrecher aus China, Nordkorea, Kuba und Venezuela festgehalten und verurteilt? Ich frage nur, damit ich dieses wegweisende Urteil einordnen kann.
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