Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister schlägt Straferlass bei Verstößen während der Pandemie vor

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Straferlass,Verstöße,Pandemie

Ein Jahr nach dem Ende der letzten Corona-Schutzauflagen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Müller einen Straferlass bei Verstößen während der Pandemie angeregt. Müller betonte, dass einige Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie damals gedacht, und dass eine Amnestie in Betracht gezogen werden könne.

Im Nachhinein ist man immer klüger. Politische Entscheidungsträger gestehen ein, dass nicht alle Entscheidungen in der Pandemie zwingend waren. Einige führen seinerzeit aber zu skurrilen Urteilen. Einige davon könne man rückgängig machen, meint Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Müller.

Ein Jahr nach dem Ende der letzten Corona-Schutzauflagen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Müller einen Straferlass bei Verstößen während der Pandemie angeregt. "Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten", sagte der ehemalige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz dem Berliner "Tagesspiegel". "Deshalb kann man, finde ich, auch über eine Amnestie nachdenken.

Wie die Zeitung berichtete, hatte in Berlin zuletzt ein heute 21-Jähriger einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er vor drei Jahren im Lockdown statt mit maximal fünf Leuten insgesamt zu sechst auf der Straße unterwegs war. "Das sind Kuriositäten unseres Rechtsstaates. Ich setze in dieser Frage auf den gesunden Menschenverstand und Ermessensspielraum der Behörden, gerade in so einem Fall", sagte Müller dazu.

Generell sprach sich der SPD-Politiker für eine bessere Aufarbeitung des Umgangs mit der Pandemie aus. "Allerdings darf man diese Zeit nicht nur schwarzmalen. Wir haben als Gesellschaft in der Pandemie auch viel gelernt", sagte er.. "Wir müssen selbstkritisch sein und Fehler benennen, wo sie gemacht wurden", sagte er. Für einzelne könne man sich auch entschuldigen.

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