Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.
Die Formulierung muss zudem eindeutig sein, zum Beispiel: "Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der Frist zum …, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt danach." Eine Begründung für die Kündigung ist nicht nötig. Wer das trotzdem tun möchte, sollte sich kurzfassen. "Unangebracht sind seitenlange Ausführungen, in denen man mit dem Unternehmen abrechnet", so Bender.
Wer schon vor Ablauf der Kündigungsfrist in einen neuen Job will, sollte das mit dem Arbeitgeber besprechen. Falls er sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, kann das Arbeitsverhältnis früher beendet werden.Das Kündigungsschreiben braucht einen Empfänger. Der Firmenname muss dafür vollständig sein, er findet sich auf dem Arbeitsvertrag. Das Kündigungsschreiben richtet man im besten Fall an die Geschäftsführung oder die Personalleitung.
Achtung bei Krankmeldung: Wer sich in zeitlicher Nähe zur Kündigung krankschreiben lässt, riskiert seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - besonders wenn die prognostizierte Arbeitsunfähigkeit passgenau auf das Ende des Arbeitsverhältnisses fällt. "Hier wird vermutet, dass man überhaupt nicht krank ist", so Bender.Unter Umständen haben Beschäftigte keine Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden.
Kündigung Arbeitsverhältnis Rechtssicher Arbeitnehmer Arbeitgeber
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