«Zentrale Forderungen wurden nicht berücksichtigt» – Stadt Luzern zieht Bypass-Projekt vor Gericht

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Borgula zu Beschwerde Bypass

Das Verkehrsdepartement des Bundes hat wichtige Anliegen der Stadt Luzern beim Bypass nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt die Stadtregierung. Deshalb hat man beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht.

«Wir stehen nach wie vor hinter dem Gesamtprojekt Bypass», sagt Stadtrat Adrian Borgula auf Anfrage. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation habe aber in seiner Projektgenehmigung vom 22. Februar 2024 «zentrale Forderungen» der Stadt nicht berücksichtigt. Die Stadtregierung will mit der Einsprache erreichen, «dass der Bypass stadt- und landschaftsverträglich umgesetzt wird», so der Stadtrat. Der öffentliche Verkehr müsse während der Bauzeit und nach der Inbetriebnahme des Bypasses zuverlässig funktionieren. «Es braucht deshalb beispielsweise eine durchgehende Busspur von Kriens Kupferhammer bis zum Luzernerhof», so Borgula.

deponiert. Damit konnten Kompromisse beim Dammgärtli und bei der Lüftungszentrale Gütschwald erzielt werden. Der Hilfsschacht wird nun so gebaut, dass die Eiche im Dammgärtli erhalten werden kann. Da der Spielplatz während sieben bis acht Jahren nicht benutzt werden kann, ist das Astra bereit, eine Entschädigung von 640'000 Franken zu bezahlen. Ein Teil dieses Geldes wird für den Bau des Spielplatzes auf der Reussinsel verwendet.

 

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