Das Verkehrsdepartement des Bundes hat wichtige Anliegen der Stadt Luzern beim Bypass nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt die Stadtregierung. Deshalb hat man beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht.
Die Stadtregierung «will damit erreichen, dass der Bypass stadt- und landschaftsverträglich umgesetzt wird», heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Der öffentliche Verkehr während der Bauzeit und nach der Inbetriebnahme des Bypasses als Rückgrat der Mobilität in der Agglomeration Luzern müsse zuverlässig funktionieren. Deshalb nun also die Beschwerde an die Adresse des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation .
Die Stadtregierung wolle vom Bund zugesicherte flankierende Massnahmen. Das aktuelle Projekt genüge «den Anforderungen an ein zeitgemässes, stadtverträgliches Projekt nicht.» Konkret bemängle man, dass durchgehende Busspuren von Kriens Kupferhammer bis zum Luzernerhof nicht Bestandteil des Projekts seien. Weil dies zentral sei, fordere man entsprechende Anpassungen. Forderungen, welche die Stadt bereits zuvor gehabt habe.
hat die Stadt Luzern gemeinsam mit Kriens Einsprache gegen das Projekt eingereicht. Damals sei es der Stadt um eine möglichst belastungsfreie Bauzeit und Freiräume für die Bevölkerung gegangen.Eine Lösung habe man mit dem Bund beim Dammgärtli und beim Gütschwald. Das Astra werde beim Spielplatz Dammgärtli eine Entschädigung von 640'000 Franken bezahlen. Dies weil das Gelände während sieben bis acht Jahren nicht benutzt werden kann.
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, gibt es auch bei der Lüftungszentrale Gütschwald einen Kompromiss. Dort soll der landschaftliche Eingriff auf ein Minimum reduziert werden.
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