Stadtluzerner Verwaltungsangestellte sollen 19 Wochen Urlaub bei Mutterschaft erhalten

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Verwaltungsangestellte der stadtluzern sollen 19 Wochen Urlaub erhalten, wenn sie ein Kind bekommen.

Erwerbstätige Mütter haben in der Schweiz ein Anrecht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, der am Tag der Geburt des Kindes beginnt. Allerdings sind viele Schwangere schon einige Tage oder Wochen vor der Niederkunft nicht mehr in der Lage zu arbeiten.

«Wir wollen mit dem Schwangerschaftsurlaub dem Bedürfnis der Mehrheit unserer schwangeren Mitarbeiterinnen gerecht werden», sagt Stadtpräsident Beat Züsli .

Die Anstellungsbedingungen bei der Stadt Luzern werden mit dem Schwangerschaftsurlaub verbessert – was ein Pluspunkt auf dem Arbeitsmarkt sei, ist der Stadtrat überzeugt. Einen Haken gibt es jedoch: Der errechnete ist nicht immer der tatsächliche Geburtstermin. Wenn die Niederkunft später erfolgt als gedacht, hat die betroffene Mitarbeiterin den dreiwöchigen Urlaub zu früh bezogen. Die zusätzliche Zeit muss sie als Ferien angeben.

Der umfangreiche Mutterschutz wird nur den städtischen Angestellten zugutekommen – und Lehrerinnen profitieren davon nicht, weil sie nach kantonalem Personalrecht angestellt sind. Der Stadtrat betont zudem, dass er den stadteigenen Betrieben EWL, VBL und Viva Luzern nicht vorgeben könne, die Regelung zum Mutterschutz zu übernehmen, da sie privatrechtlich organisiert sind.

 

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