Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften seien als unnatürlich beziehungsweise Personen zweiter Klasse zu betrachten: Für diese Aussage auf Facebook hat das Bundesgericht den SVP-Politiker Naveen Hofstetter nun verurteilt und den Schuldspruch des Obergerichts bestätigt. Das konnte auch sein neuer Anwalt Luzi Stamm nicht verhindern.
. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte ihn wegen mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 220 Franken .und wies eine Beschwerde von Hofstetter ab. Wobei es die Höhe der Tagessätze auf 170 Franken reduzierte, aber auch eine Busse von 2500 Franken aussprach. Nach dem Urteil des Bezirksgerichts war Hofstetter
Hofstetter bringe mit seinem Beitrag zum Ausdruck, dass Personen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, als unnatürlich beziehungsweise Menschen zweiter Klasse zu betrachten seien. Dass er gleichgeschlechtliche Partnerschaften als unnatürlich bezeichne, sei eine eine pauschale Verunglimpfung und Herabsetzung.
Vor Bundesgericht liess sich Hofstetter vom Badener alt Nationalrat Luzi Stamm vertreten. Das habe sich so ergeben, sagt Hofstetter. Jurist Stamm ist nach seinem Ausscheiden aus dem Nationalrat Ende 2019 als Anwalt tätig. Seit 2020 hat er Mandanten in sieben Fällen vor Bundesgericht vertreten.
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