Der Schweizer Bundesrat führt Verhandlungen mit der EU-Kommission über die Spesenregelung. für hitzige Diskussionen. Von Schweizer Seite wird befürchtet, dass aufgrund der europäischen Spesenregelung das inländische Lohnniveau geschwächt werden könnte. Der Bundesrat versucht mit derund der Schweiz vollständig umgesetzt werden. Das beinhaltet auch die Freizügigkeit von Arbeitnehmenden.
Damit diese Personen in der Schweiz arbeiten dürfen, müssen sie acht Tage im Voraus gemeldet werden. Diese Voranmeldefrist soll auf vier Tage reduziert werden, wie sich der Bundesrat und diedas Prinzip von «gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es bedeutet, dass entsandte Arbeitnehmende mindestens den hiesigen Lohn erhalten müssen.die Ansätze des Herkunftslandes.
Das Abkommen über die Freizügigkeit soll zudem die institutionellen Elemente wie die dynamische Rechtsübernahme beinhalten. Allerdings wären davon Änderungen ausgenommen, die die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der entsandten Arbeitnehmenden schwächen würden. Damit ist eine sogenannte Nichtregressionsklausel gemeint.
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