Die revidierte Jagdverordnung geht in die Vernehmlassung. Der Bundesrat sieht darin sowohl präventive als auch reaktive Wolfsabschüsse vor und will die Bestandsentwicklung durch eine Basisregulation bremsen.Die Bestandsregulierung von Wölfen werde zur Daueraufgabe, hält das Bafu fest. Neben präventiven Abschüssen im Winter ist eine Basisregulation der Welpen vorgesehen.
Die neue JSV führt eine «Basisregulation» fürs Wolfsrudel ein. Sobald auf dem Gebiet eines Kantons ein Wolfsrudel auftaucht, darf demnach maximal die Hälfte der diesjährigen Welpen geschossen werden. Sobald sich mehrere Rudel im Kanton ansiedeln, steigt die zulässige Abschussquote auf Zweidrittel der Welpen. «Das Rudel als Fortpflanzungseinheit darf dabei jedoch nicht zerstört werden», heisst es im erläuternden Bericht.
Wie im vergangenen Winter erstmals durchgeführt, soll es mit der neuen JSV auch künftig jedes Jahr eine proaktive Regulierung geben. Dies im Zeitraum vom 1. September bis 31. Januar, die Kantone stellen die entsprechenden Anträge an das Bundesamt für Umwelt .
Sowohl die Beurteilung der Zumutbarkeit von Herdenschutzmassnahmen als auch ein Programm für Herdenschutzhunde gehören nach Meinung der Umweltverbände aber in die Hände des Bundes. Pro Natura, die Gruppe Wolf Schweiz, WWF und BirdLife befürchten einen kantonalen Flickenteppich mit Versorgungslücken und fordern in einem ersten Medienkommentar zur neuen JSV Nachbesserungen, denn die Vorlage sei zu einseitig auf Abschüsse gemünzt.
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