Eine alleinerziehende Sozialhilfebezügerin mit philippinischem Pass darf nicht im bernischen Burgdorf bleiben. Die Frau war 2014 von einer Zürcherwegen häuslicher Gewalt im Kanton Bern untergebracht worden. Nun muss sie mit ihrem neunjährigen Sohn zurück in den Kanton Zürich.
2015 verliess die Frau die Einrichtung und lebt seither mit ihrem Sohn in Burgdorf. Das Gesuch um einen Kantonswechsel – von Zürich nach Bern – lehnten die Berner Kantonsbehörden 2016 jedoch ab. Gemäss Ausländergesetz wird eine solche Bewilligung nur bei einem Stellenantritt in einem anderen Kanton erteilt.
Die Richter erachten eine Rückkehr der Frau und ihres Sohnes auch deshalb als zumutbar, weil sich laut Behörden die Beziehung mit dem in Zürich lebenden und arbeitenden Kindsvater kontinuierlich verbessert habe. Seit 2017 teilen sich die Eltern das Sorgerecht.
Auch der neunjährige Sohn ist Schweizer Bürger und hätte als solcher eine Niederlassungsfreiheit. Als unmündiges Kind ist er aber an das ausländerrechtliche Schicksal seiner Mutter gebunden. Aus Sicht der Richter befindet sich der Neunjährige in einem «anpassungsfähigen» Alter, weshalb es ihm ein erneuter Umgebungswechsel zuzumuten sei.
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