Altendorf SZ: Jugendliche mit E-Scooter aus dem Verkehr gezogen (Video)

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Am Dienstagnachmittag, 30. April 2024, fielen der Kantonspolizei Schwyz um 14.15 Uhr auf der Churerstrasse in Altendorf zwei E-Scooter auf.

Während ein Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, befanden auf dem zweiten Fahrzeug gleich zwei Personen. Entsprechend wurden alle für eine Verkehrskontrolle angehalten.

Das Fahrzeug, welches von einem 14-jährigen Jugendlichen gelenkt wurde, stellte die Polizei sicher. Die spätere Messung auf einer geeichten Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von rund 50 km/h. Gemäss Hersteller weist das Gefährt eine Leistung von 2.1 kW auf. Im öffentlichen Strassenverkehr hingegen sind lediglich E-Scooter zugelassen, welche über eine maximale Motorenleistung von 0.

Das zweite angehaltene Fahrzeug entsprach zwar den technischen Anforderungen für den Strassenverkehr. Hingegen war die 14-jährige Lenkerin nicht im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie M, welche für die Verwendung eines E-Scooters unter 16 Jahren vorgesehen ist. Zudem führte sie den ebenfalls 14-jährigen Besitzer des Fahrzeuges widerrechtlich als zweite Person auf dem Fahrzeug mit.

Sämtliche drei Minderjährige werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, 5. Abteilung , zur Anzeige gebracht.Das Benützen von E-Scootern ist unter 14 Jahren verbotenDie Motorenleistung darf max. 0.5 kW und die Geschwindigkeit max. 20 km/h betragen E-Scooter benötigen eine Vorder- und Hinterradbremse, eine Glocke, Licht vorne und hinten und hinten rote RückstrahlerEs darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden, Richtungswechsel sind mit Handzeigen anzuzeigenAusser dem Fahrzeuglenker sind keine weiteren Personen auf dem E-Scooter erlaubtHW Facility Service GmbH: Hauswartungs- und Reinigungsarbeiten rund um LuzernSeerestaurant zum Schlüssel: Feine Speisen direkt am Zugersee geniessenSchlossrestaurant A Pro: Geniessen Sie...

 

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