Der E-Scooter eines 14-Jährigen, besass eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.Die spätere Messung auf einer geeichten Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von rund 50 km/h. Gemäss Hersteller weist das Gefährt eine Leistung von 2.1 kW auf.
Zudem führte sie den ebenfalls 14-jährigen Besitzer des Fahrzeuges widerrechtlich als zweite Person auf dem Fahrzeug mit. Dieser wird beschuldigt, sein Fahrzeug wissentlich einer Person ohne Fahrberechtigung überlassen zu haben.Im Rahmen der ordentlichen Kontrolltätigkeit wird die Kantonspolizei Schwyz auch künftig ein Augenmerk auf elektrische Trendfahrzeuge im Strassenverkehr richten.
Fahrzeuglenkende im Alter von 14 bis 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M; Die Motorenleistung darf max. 0.5 kW und die Geschwindigkeit max. 20 km/h betragen;E-Scooter benötigen eine Vorder- und Hinterradbremse, eine Glocke, Licht vorne und hinten und hinten rote Rückstrahler;
E-Scooter-Fahrer Anzeigen Geschwindigkeitsdelikt Jugendliche
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