Rechnungshof sieht Reformbedarf bei Strafvollzug

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Fehlende Tagesstruktur, schlechtes Klima, Beschäftigungsmangel: Der Rechnungshof sieht im Strafvollzug Verbesserungsbedarf.

WZ Online Der Rechnungshof sieht im Strafvollzug Verbesserungsbedarf. Wie in einem am Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht aufgezeigt wurde, sind die Haftzahlen seit 2015 kontinuierlich angestiegen. Die Justizanstalten insgesamt und vor allem die gerichtlichen Gefangenenhäuser sind inzwischen an ihren Belastungsgrenzen angelangt.

So betrug die Auslastung der Justizanstalt Josefstadt im Jahr 2018 117 Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass für etliche Häftlinge keine Beschäftigungsmöglichkeit in den Gefängnissen gegeben ist. Den Betroffenen fehlt damit eine Tagesstruktur, was sich negativ auf das Klima in den Justizanstalten auswirkt. Statistisch gesehen lag das Ausmaß der Beschäftigung der Strafhäftlinge im Jahr 2018 bei durchschnittlich 2,59 Stunden pro Tag.

Um dem gegenzusteuern, arbeitet die Generaldirektion für den Strafvollzug an einem Strafvollzugsentwicklungsplan. Mehr als ein Entwurf, der nicht verbindlich anzuwenden ist, sei bisher aber nicht herausgekommen, bemängelt der Rechnungshof. Als notwendig erkannte Maßnahmen habe man bisher nur punktuell umgesetzt.

"Das Projekt 'Haft in der Heimat' wird weiterhin forciert und ist im Regierungsprogramm verankert", hieß es am Freitag auf APA-Anfrage aus dem Ministerium. Auf europäischer Ebene müsse diesbezüglich mit den EU-Beitrittskandidaten gesprochen werden, es bedürfe weiterer bi- und multilateraler Überstellungsabkommen. Auch die Ausweitung der Fußfessel-Regelung soll kommen.

Grundsätzlich urgiert der Rechnungshof, dass es im Straf- und Maßnahmenvollzug an der Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Weiterentwicklung fehlt. Eine systematische Qualitätssicherung, effektive Aufsicht und Kontrolle habe die Generaldirektion noch nicht bzw. nur zum Teil erreicht. Weder das Justizministerium noch die Generaldirektion würden über eine schriftliche, die Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes konkretisierende Strategie verfügen.

 

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