Bei der Sicherstellung von Datenträgern soll es künftig strengere Regeln für die Ermittler geben. Auf VfGH-Anordnung liegt nun ein Entwurf vor. Handy daten können von der Polizei bisher unbegrenzt für Ermittlungen genutzt werden. Das verstößt gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz, entschied der VfGH im Vorjahr. Grund: Bei der Entscheidung, welche Informationen verwendet werden dürfen, ist kein Gericht eingebunden.
Mit dem neuen Vorschlag muss Zadić einen Spagat hinlegen. Einerseits werden die Rechte von Betroffenen gestärkt und die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs erfüllt, andererseits bekommen Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin die Möglichkeit, zu ermitteln. Die neuen Regeln sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. Kritik gibt es an der Begutachtungsfrist, – höchstens zwei Wochen sind hierfür geplant. Die beiden letzten Termine im Plenum und damit der Beschluss des Gesetzes sind bereits am 3. und 4. Juli geplant.
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