Eine behördliche Untersagung bzw. Auflösung einer Versammlung, die den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigt, ist schon nach aktueller Rechtslage möglich.
Im Rahmen der Veranstaltungsanzeige soll verstärkt und deutlich auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei verbalen wie physischen Angriffen auf das Personal der Gesundheitseinrichtungen bzw. bei Blockierung von Zufahrten zu Krankenanstalten hingewiesen werden. "Es wurden mehrfach rote Linien überschritten, Gesundheitspersonal bedroht und Menschenleben gefährdet. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das selbstverständlich zu schützen ist. Wo es Rechte gibt, gibt es aber auch Pflichten. Wir werden alles tun um jene zu schützen, die für uns da sind und unsere Gesundheit schützen", sagt Innenminister Gerhard Karner.
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