„I wollt‘ die Scheine der Bank doch net unterschieben. I hab sie dort doch nur deponiert. Ich hab mir, zugegeben, einen blöden Scherz erlaubt!“
Er sei damals immer „in da Well’n“ und „oft als Kasperl unterwegs“ gewesen. „Heute weiß i nimmer, was ma da im Rausch, in geistiger Umnachtung, eing‘fallen ist“, beteuerte ein 52-jähriger Kremser vor Gericht seine Unschuld zu dem Vorwurf des Besitzes und der Weiterabe von zwei gefälschten 50-Euro-Scheinen.
Die Banknoten mit dem roten Aufdruck „Kopie“ seien als Spielgeld sofort erkennbar gewesen, vor allem für die geschulten Augen der Bankangestellten, meinte er.Die Scheine wurden auch sofort als Falschgeld erkannt. Überwachungsbilder zeigten dann den Mann als Blüten-Geber, der für die Banker kein Unbekannter war: Über den 52-Jährigen war als mehrfacher Störenfried in der Bank ein Hausverbot verhängt worden.
„Das Geld war nicht zur Täuschung geeignet“, teilte die Richterin die Ansicht des angeklagten Kremsers – und sprach ihn deshalb frei.
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