Ihm wird wie Kurz von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe in Zusammenhang mit der Besetzung der ÖBAG-Spitze falsch ausgesagt. Bonelli hat laut Strafantrag ausgesagt, über die Besetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats informiert worden zu sein, obwohl er tatsächlich in den Prozess direkt eingebunden gewesen sei. Außerdem soll er Kurz eine mögliche Kandidatin vorgeschlagen und alle späteren Aufsichtsräte mit ihm abgestimmt haben.
Falsch ausgesagt haben soll Bonelli laut Strafantrag der WKStA auch, als er angab, sich nicht genau erinnern zu können, ob es zwischen den Regierungsparteien Vereinbarungen über die Bestellung eines Alleinvorstandes gegeben habe. Auch gab er an, nicht zu wissen, wer betreffend das Kabinett im Finanzministerium die Kabinettsmitglieder ausgesucht hat. Allerdings habe er den Prozess organisiert, so der Vorhalt.
Am Freitag war Bonellis Ex-Chef Kurz vor Gericht befragt worden. Ihm wird ebenso vorgeworfen, in Zusammenhang mit der Bestellung swe ÖBAG-Spitze - insbesondere über die Besetzung des Vorstands mit Thomas Schmid - die Unwahrheit im U-Ausschuss gesagt zu haben. Vor allem gegen Schmid selbst, der in einer anderen Causa Kronzeugenstatus anstrebt, teilte Kurz wortreich aus.
Eine Entscheidung im"Kurz-Prozess" ist bereits gefallen, auch wenn diese noch nicht rechtskräftig ist: Die ebenfalls zu einem anderen Sachverhalt wegen Falschaussage beschuldigte ehemalige Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner nahm das Angebot einer Diversion wahr. Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung sind weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten. Als ersten Zeugen wünschen sich WKStA wie Verteidigung Thomas Schmid.
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