vorhanden war: gespeicherte eMails. Schriftverkehr. Bankverbindungen. Spenderlisten. Leute, die auf der VP-Payroll stehen. Personaldaten. Und das alles über Jahre zurück. Niemand weiß, was noch auftauchen wird.besitzt. Diese Person gibt das Material schubweise weiter.
Es geht um Daten im Umfang von 1.300 Gigabyte, wie Avi Kravitz, Spezialist für Cyberkriminalität, sagt. Er ermittelt gemeinsam mit derZum Vergleich: Eine DIN-A4-Seite hat ca 10 Kilobytes. Umgerechnet auf DIN-A4-Seiten ergäbe sich ein Papierstapel in der Höhe von 13,6 Kilometern, würde man die gestohlenen Daten ausdrucken.Um diese Menge herunterzuladen, braucht es ein bis fünf Tage, je nach Geschwindigkeit. Laut Kravitz haben sich die Diebe zwischen 11. und 27.
Warum? Im Wesentlichen geht es darum, dass Betroffene selbst entscheiden sollen, ob der Computer-Einbruch für sie so schlimm ist, dass sich die Justiz damit beschäftigen soll – und so ihrerseits die Daten zu Gesicht bekommt.Werden bei einem Hack Daten verändert oder zerstört, wird es deutlich ungemütlicher: Hiefür gibt es einen eigenen Tatbestand, die „Datenbeschädigung“. Und bei dieser wird die Justiz in jedem Fall aktiv – auch ohne Zustimmung des Gehackten.
Die Quelle an sich, „auch wenn diese noch so pflichtwidrig agiert, muss ein Journalist nicht verraten“. Medien dürfen jedoch nicht zur Beschaffung solcher Information auffordern bzw. diese bezahlen. Einzelne Dokumente aus dem Leak könnten jedoch anderweitig geschützt sein, so, etwa durch das Briefgeheimnis. Ob diese „veröffentlicht werden dürfen , wäre gesondert zu prüfen“.
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