BP-Stichwahl: Tiroler Wahlbehördenmitglied freigesprochen

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Freispruch in einem Verfahren nach der Bundespräsidentenstichwahl 2016.

Partei verlangte 3,4 Millionen Euro vom Staat für Wiederholung der Stichwahl. Für FP-Anwalt"unrichtige Rechtsauffassung".Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

"Die Auswertung der Stimmen erfolgte rechtmäßig und nur darauf kommt es an", meinte Richter Josef Geisler in seiner Urteilsbegründung. Zudem sehe er nicht einmal die äußere Tatseite erfüllt, da das Formular für die Niederschrift nicht so interpretiert werden könne, dass sich die Anwesenheitsliste auf die gesamte Dauer der Sitzung beziehe, fügte der Richter hinzu.

 

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