Innsbruck, Kitzbühel – Nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 kam es am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu einem Prozess gegen den Kitzbüheler Bezirkshauptmann und Bezirkswahlleiter Michael Berger. Ihm wurde das Vergehen der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen.
Richter Bruno Angerer sprach nach Einvernahme der Zeugen, insbesondere der Referatsleiterin der Kitzbüheler Wahlbehörde und eines führenden Ministerialbeamten des Innenministeriums, den Kitzbüheler Bezirkshauptmann nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Falschbeurkundung frei. Dieser habe die vorgeworfene Tat weder in objektiver noch subjektiver Tatseite begangen.
Aus objektiver Sicht war das verwendete Formular des Innenministeriums schon für sich mehrfach fehlerhaft und ließ nicht zwingend den Schluss zu, dass die Anwesenheit von Wahlbeisitzern jeweils zeitlich genau zu dokumentieren sei. Auf subjektiver Tatseite machte der Behördenleiter glaubhaft, dass er 2016 einzig und allein das Wahlergebnis beurkunden wollte.
„Es wurden Beisitzer in der Anwesenheitsliste geführt, die aber nicht da waren“, meinte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Denn es sei nirgends vermerkt worden, dass sich die Anwesenheitsliste auf 17.30 Uhr beziehe und nicht auf 9.00 Uhr, dem Beginn der Auszählung.
Der Bezirkshauptmann bestätigte vor Gericht, dass die gegenständliche Unterschrift von ihm stamme. Er habe die Niederschrift, die von der stellvertretenden Bezirkswahlleiterin angefertigt worden war, aber tatsächlich nicht durchgelesen. „Ich habe darauf vertraut, dass sie die Niederschrift ordnungsgemäß vorbereitet hat“, sagte Berger. Alle Beisitzer auf der Anwesenheitsliste seien jedenfalls um 17.30 Uhr anwesend gewesen.
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