Bürgermeisteramt
hauptamtlich auszuüben“, sagt die Ortschefin der mittelburgenländischen Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf. „Ich würde das wieder so machen und empfehle es auch allen anderen“. Noch gehört Mileder aber zu einer kleinen Minderheit. Nur 9 der 171 Bürgermeister im Land haben sich für die Hauptamtlichkeit entschieden, die seit einer Novelle des Gemeinderechts vor drei Jahren möglich ist. Neben Mileder sind es die Ortschefs vonund Deutsch Jahrndorf, die zu 100 Prozent für die Gemeinde arbeiten und dafür 25 Prozent mehr Gehalt bekommen als ihre nebenberuflichen Kollegen.
Deshalb habe sie sich nach der Wahl im Oktober 2017 exklusiv für die Gemeindepolitik entschieden und diesen Schritt bis heute nicht bereut. „Das Gemeindewesen wird immer komplizierter und die Verantwortung größer“. Und die Bürger honorieren das auch, ist Mileder überzeugt. Denn sie sei für die Ortsbevölkerung immer erreichbar und präsent.
Wenn Bürgermeister hauptamtlich tätig sein wollen, müssen sie das innerhalb von vier Wochen nach der Angelobung bekannt geben – so wie Mileder. Im § 25b des Gemeindebezügegesetzes gibt es aber auch ein Schlupfloch: „Sofern sich eine Änderung der beruflichen Situation während der Funktionsdauer ergibt“, kann auch später innerhalb von vier Wochen der Status geändert werden.
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