Eine Reihe von US-Bundesbehörden durfte laut einer 2023 ergangenen einstweiligen Verfügung keinen Kontakt mit Betreibern Sozialer Netze haben. Dieses Verbot hat der US Supreme Court am Mittwoch mit sechs zu drei Richterstimmen aufgehoben. Die Begründung: Die Kläger waren zu ihrer Klage gar nicht berechtigt . Damit dürfte sich das Hauptverfahren erübrigen.
Mit diesen Argumenten erwirkten die Kläger im Juli 2023 am US-Bundesbezirksgericht für das westliche Louisiana eine bundesweite einstweilige Verfügung. Zwar richtete sich die Klage gegen zahlreiche Behörden und Amtsträger, von US-Präsident Joe Biden abwärts; derDie US-Regierung bekämpfte die einstweilige Verfügung, erreichte beim Bundesberufungsgericht für den fünften Bundesgerichtsbezirk aber.
Sogar die von den Klägern vorgelegten Dokumente haben gezeigt, dass die Betreiber schon gegen Desinformation zu COVID-19 vorgegangen sind, bevor der Großteil der inkriminierten Gespräche mit Behördenvertretern überhaupt begonnen hatte. Auch heute gelten diese Regeln weiter, obwohl die Bundesbehörden ihre Bemühungen eingestellt haben.
Missouri und Louisiana behaupteten einen Anspruch, ihren Bürgern zuzuhören. Sie haben aber ebenfalls keine Beispiele für Themen oder Bürger gebracht, von denen sie nicht hätten hören können. Und laut einem Erkenntnis aus dem Vorjahr sind US-Staaten nicht legitimiert, ohne selbst beeinträchtigt zu sein, ganz allgemein im Namen ihrer Bürger Bundesbehörden zu verklagen.
Der Supreme Court hat die Berufungsentscheidung des Bundesberufungsgerichts aufgehoben. Dieses muss nun den Vorgaben des Supreme Court folgend erneut über die Berufung gegen die einstweilige Verfügung erster Instanz entscheiden. Sofern dem Berufungsgericht keine grundlegend neuen Theorien für Aktivlegitimationen der Kläger einfallen, muss es den Prozess einstellen.. Am US-Bundesbezirksgericht für das westliche Louisiana war es unter dem Az.
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