über Inhalte auf deren Plattformen zu beschränken. In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Supreme Court hieß es, dass die Kläger keine Beschwerdebefugnis hätten.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Kläger, darunter die republikanischen Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten Louisiana und Missouri, hatten der von dem Demokraten Biden geführten Regierung vorgeworfen, rechtswidrig Druck auf Plattformen wie Twitter oder Facebook ausgeübt zu haben, um Inhalte entfernen zu lassen, welche die US-Regierung zum Beispiel mit Blick auf die Pandemie als Fehlinformationen bewertete.
„Die Kläger, die keinen konkreten Zusammenhang zwischen ihrem Schaden und dem Verhalten der Beklagten sehen, fordern uns auf, die jahrelange Kommunikation zwischen Dutzenden von Bundesbeamten in verschiedenen Behörden, auf verschiedenen Social-Media-Plattformen und zu verschiedenen Themen zu überprüfen“, schrieb Richterin Amy Coney Barrett.
Das Gericht ging in seiner Entscheidung nicht auf Fragen zur Meinungsfreiheit ein, sondern beschränkte sich hauptsächlich auf die Frage nach der Klagebefugnis. In einer abweichenden Meinung schrieb der Richter Samuel Alito, dass das Verhalten der Regierung verfassungswidrig gewesen sei..
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