Urteil im Fall Estonia: Freispruch in Schweden

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Freispruch im Prozess um „Estonia“-Wrack

Das Gericht hatte unter anderem zu entscheiden, ob nationales schwedisches Recht internationales Seerecht schlägt. Das Wrack nämlich liegt in internationalen Gewässern. Weil Deutschland das"Gesetz über den Schutz des Grabfriedens am Passagierschiff Estonia" nie ratifiziert hatte, hatte das TV-Team für die Dreharbeiten ein deutsches Schiff gechartert.

Angehörige und Überlebende waren nie zufrieden mit dem offiziellen Untersuchungsbericht von 1997, der als Unglücksursache fehlerhafte Scharniere und eine sich im Sturm öffnende Bugklappe benannte. Die Inspektoren der drei beteiligten Staaten hatten das Wrack am Ostseeboden nie selbst in Augenschein genommen. Die Mängel der Untersuchung gab vielen Verschwörungstheorien Auftrieb. Manche glaubten an eine Bombe an Bord, andere an einen U-Boot-Angriff.

Durch die TV-Bilder des neu entdeckten Loches im Rumpf fühlen sich manche bestätigt in der Theorie, dem Untergang müsse ein Zusammenstoß vorangegangen sein. Andere halten dagegen, dass die von den Dokumentarfilmern entdeckten Risse auch erst nach dem Sinken des Schiffes entstanden sein könnten. Für die Angehörigenverbände aber waren sie genug Anlass, nach Ausstrahlung der Dokumentation neue Untersuchungen und Tauchgänge zu fordern.

Der schwedische Innenminister Mikael Damberg hat im Januar angekündigt, das Parlament soll noch bis Juli diesen Jahres über eine Änderung des Gesetzes über die Totenruhe am Wrack der Estonia entscheiden. Diese Änderung soll dann erstmals Tauchgänge zum Wrack erlauben. Allerdings sollen diese ausschließlich von den Behörden Schwedens, Finnlands oder Estlands durchgeführt werden dürfen, oder aber in deren Auftrag.

 

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Typisch schwedischer Versuch die eigene Unfähigkeit oder kriminelle Handlungen zu vertuschen. Wie bei Migrantenkriminalität oder der Aufklärung des Mordes an Olof Palme.

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