Laut der Anklage bemühte sich die Frau bei der Polizei"in engem Austausch mit ihrem Mann" im Rahmen des Vermisstenverfahrens um eine polizeiliche Bestätigung für seinen Tod. Es wäre jedoch ein Beschluss des Amtsgerichts nötig gewesen. Am 7. Mai 2020 entdeckten Fahnder den Verschollenen dann im Dachboden seiner Mutter in Niedersachsen, sieben Monate nach seinem Verschwinden.
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen versuchtem Versicherungsbetrug in besonders schwerem Fall vier Jahre Haft für ihn und zwei Jahre und zehn Monate für sie. Die Verteidigung dagegen verlangte Freispruch, ihr Argument: Die Angeklagten seien bei ihrer Tat in der Vorbereitung hängen geblieben, was straffrei sei. Die Richter waren einer tendenziell ähnlichen, aber nicht derselben Ansicht.
Das Verfahren gegen die 87 Jahre alte Mutter des Verurteilten wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Gegen das Urteil gegen Sohn und Schwägerin können Rechtsmittel eingelegt werden.
Wir lernen: wer bei einer Lebensversicherung nur explizit darauf achtet, dass ein gerichtliche Bestätigung des Todes gefordert ist kann völlig straffrei versuchen durch Vortäuschung seines Todes Versicherungsbetrug zu begehen. Klappt = reich, klappt nicht = keine Strafe. Toll.
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