Straßburg: Neue Rechte für EU-Verbraucher auf dem Weg​

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In der EU soll es bald ein „Recht auf Reparatur“ geben. Solange ein Produkt noch reparierbar ist, muss es dann eine Reparaturoption geben. So sieht das Vorhaben für das neue Gesetz aus.

In der EU soll es bald ein „Recht auf Reparatur “ geben. Solange ein Produkt noch reparierbar ist, muss es dann eine Reparatur option geben. So sieht das Vorhaben für das neue Gesetz aus.Insbesondere für Haushaltsgeräte wie diesen Kaffee-Vollautomaten soll es in der EU bald ein „Recht auf Reparatur “ geben.Handys, Staubsauger, Wasch - und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt.

Ja, es soll nach Angaben der EU-Staaten eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.

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