Umwelt: Reparieren statt Wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher

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Straßburg - Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden.künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament will nun grünes Licht für ein seit Langem gefordertes "Recht auf Reparatur" geben.

. Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat.noch erweitert werden. Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

 

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