Reparieren statt Wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher

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Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden.

Altes Radio - In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. - Foto: Jens Büttner/dpa

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden. Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament will nun grünes Licht für ein seit Langem gefordertes „Recht auf Reparatur“ geben. Das Vorhaben im Überblick:In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen.

Die Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden. Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

 

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