Der AfD-Politiker Björn Höcke steht in Halle vor Gericht. Hat er wissentlich eine verbotene Parole der SA verwendet? Kurz vor Prozessbeginn wurde die Anklage verändert - nicht zum ersten Mal.ist der Umfang der Anklage verändert worden.
Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung , der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für die gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt gehalten hat. Zunächst soll nun also nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein. Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt.
Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung derim thüringischen Gera verwendet zu haben. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Die Anklagepunkte zu diesem Vorfall wurden nun wieder von den Punkten zu der Rede in Merseburg abgetrennt.
Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.
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