Der AfD-Politiker Björn Höcke steht in Halle vor Gericht. Hat er wissentlich eine verbotene Parole der SA verwendet? Kurz vor Prozessbeginn wurde die Anklage verändert - nicht zum ersten Mal.Björn Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl am 1. September.Kurz vor Beginn des Prozesses gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist der Umfang der Anklage verändert worden.
Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung , der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt gehalten hat. Zunächst soll nun also nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein.
Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.Noch vor Beginn des Prozesses äußerte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen.
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