Der AfD-Politiker Björn Höcke steht in Halle vor Gericht. Hat er wissentlich eine verbotene Parole der SA verwendet? Kurz vor Prozessbeginn wurde die Anklage verändert - nicht zum ersten Mal.ist der Umfang der Anklage verändert worden. Die Kammer habe beschlossen, die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole "Alles für Deutschland" in Gera wieder von dem Fall in Merseburg abzutrennen, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch in Halle.
Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung , der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für diegegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt gehalten hat. Zunächst soll nun also nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein.im thüringischen Gera verwendet zu haben.
Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.Noch vor Beginn des Prozesses äußerte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen.
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