Jennifer W.: Strafe für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werden

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Das Oberlandesgericht München hatte die glühende IS-Anhängerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun aufgehoben, berichtet ARamelsberger

anschloss und in den Irak ging. Sie heiratete einen IS-Kämpfer und lebte im Sommer 2015 mit ihm in einem Haus in Falludscha, gemeinsam mit einer jesidischen Frau und deren kleiner Tochter. Ihr Mann hielt die beiden als Sklavinnen, das IS-Paar ließ sich von der Frau bedienen. Als das fünfjährige Mädchen quengelte und sich einnässte, packte der Mann das Kind und band es im Hof bei Temperaturen um die 50 Grad in der sengenden Sonne fest. Jennifer W.

Das Oberlandesgericht München verurteilte Jennifer W. im Herbst 2021 zu zehn Jahren Haft. Nun hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und als rechtsfehlerhaft erkannt. Das Verfahren muss neu verhandelt werden. Und für Jennifer W. sieht es so aus, dass nun eine lebenslange Haftstrafe auf sie zukommen könnte. Denn der BGH hat vor allem die Einschätzung des Münchner Gerichts kritisiert, es handele sich hier um einen"minderschweren Fall".

Das sieht der BGH völlig anders. Von einem"minderschweren Fall" könne nicht die Rede sein. Denn die verurteilte Frau habe gleich mehrere Straftaten begangen: die Versklavung mit Todesfolge, dazu die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Beihilfe zum Versuch des Mordes durch Unterlassen. Das wirke strafverschärfend.

Vor allem aber kritisierte der BGH, dass das Oberlandesgericht München die menschenverachtenden Beweggründe und Ziele der Angeklagten unberücksichtigt gelassen habe: Die Frau war glühende Verfechterin der IS-Ideologie. Sie trug auch in Deutschland Schleier vor dem Gesicht, sie wollte, nachdem sie zur Geburt ihrer eigenen Tochter nach Deutschland gekommen war, wieder zurück ins IS-Gebiet. Auf dem Transfer dorthin wurde sie festgenommen.

Damit hat der BGH der Revision der Bundesanwaltschaft weitgehend stattgegeben. Die Revision der Verurteilten wurde verworfen. Die Frau sitzt mittlerweile in Hamburg in Haft. Sie hat selbst eine Tochter, aus der Ehe mit dem IS-Mann. Der wurde im November 2021 vor dem OLG Frankfurt zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Nun könnte es auch seiner früheren Frau so ergehen.

 

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ARamelsberger Wie zum Teufel kann das Oberlandesgericht München diese unfassbaren Grausamkeiten als minderschweren Fall einstufen? 😠 Unglaublich!! 🤬

ARamelsberger Ihr Mann ha da Kleinkind einer vo ihne versklavte Jesidin ans Festerkreuz gefessel un durch Überhitztung und Verdursten getötet. Die Jesi. Mutter musste dabei zusehen. Die Angekla. hilt ihr dabe eine Schußwaffe an die Schläfe und bedrohte die Mutter sie zu erschieß wenn sie weint

ARamelsberger Die Einschätzung des Bundesgerichtshofs entspricht meiner laienhaften Vorstellung dessen, wie Menschen verurteilt werden sollten, die ein fünfjähriges Mädchen bei 50 Grad Hitze in der Sonne verdursten lassen, das sie zuvor als Sklavin gehalten haben. Einfach nur widerlich.

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