BGH zu Tod einer fünfjährigen Jesidin: Strafe für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werden

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Weil sie ein jesidisches Mädchen verdursten ließ, wurde die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. im Jahr 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der BGH verlangt nun eine Prüfung dieses fehlerhaften Rechtsspruchs. Urteil Jesiden IslamischerStaat

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Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Das Mädchen starb an einem Tag im August oder September 2015, als Höchsttemperaturen von mehr als 50 Grad im Schatten erreicht wurden.

 

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FlorianFlade Zu wenig

in diesem Selbstbedienungsladen der Freimaurer und Jesuiten , wundert mich gar nichts mehr ! Überall wohin du schaust entweder KinderfiCker , Diebe oder Betrüger ! Ein Juhu auf die BRD und ihre Simulationsgauner mit gefälschten Lebensläufen !

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