Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden, die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag in Karlsruhe, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg.W.
Über diesen Teil der Strafe und damit auch über die Gesamtstrafe muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts darum nun noch einmal verhandeln und entscheiden. Auch W. selbst wandte sich mit einer Revision an den BGH. Diese wurde am Donnerstag aber verworfen."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
Für so eine Tat sollte man die Todesstrafe wieder einführen. Etwas Grausameres als ein 5-jähriges Kind in sengender Sonne anzuketten u. dort verdursten zu lassen, kann ich mir nicht vorstellen. Sie u. ihr Mann, d. Haupttäter haben ihr Leben verwirkt.
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Erhebt sich noch die Frage, ohne diese blöde Kuh (die sich freiwillig in so eine Lebenssituation begeben hat) in Schutz nehmen zu wollen, WELCHE MÖGLICHKEITEN eine Frau in solchen Ländern hat, einzugreifen, ohne selbst geprügelt, vergewaltigt oder abgestochen zu werden.
Schon verrückt. Menschen töten in der Ukraine ist erlaubt. Anhänger einer wirren Religion im Ausland werden bestraft?
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