Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Am dritten Verhandlungstag wird es jetzt wohl doch keine Plädoyers geben.vor dem Landgericht in Halle an der Saale werden laut einer Gerichtssprecherin doch keine Plädoyers und kein Urteil erwartet. Zunächst müsse die Beweisaufnahme geschlossen werden. Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung könnten dann am nächsten geplanten Verhandlungstag am 14.
Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde Mitte April eröffnet. Es ist der erste dieser Art gegen Höcke. Ausgangspunkt für die Anklage derwar eine Rede des Politikers im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn auch vor Gericht entschieden zurückgewiesen. Zu Beginn des dritten Verhandlungstags hatten Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung verschiedene Anträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche "Gesinnung aus der Tat spricht". Eines der Videos soll auch eine Rede zeigen, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat. Wegen ihr hatte die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage gegen ihn erhoben. Diese ist derzeit nicht Teil der Verhandlung.
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