. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sollen damit Einzelpersonen und Unternehmen leichter mit der Justiz kommunizieren können. „Mit dem Dienst ‚Mein Justizpostfach‘ stellen wir ihnen erstmals einen kostenfreien und einfachen Weg zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Damit die digitale Justiz auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt“, so Buschmann in seinem Pressestatement.
Wer das MJP nutzen will, muss sich zudem ein BundID-Konto anlegen. Das sei ein „weiterer guter Grund, um sich für die BundID zu entscheiden“,Doch ob das MJP wirklich ein „guter Grund“ für die BundID ist, erscheint fraglich: Wollen sich Privatpersonen für das OZG-Postfach MJP registrieren, brauchen sie großes Vertrauen in die Justiz.
Die MJP-Webseite weise „allerdings an keiner Stelle darauf hin, dass Bürger:innendaten in einer so öffentlichen Datenbank stehen“. Im Gegenteil, die Seite suggeriere, dass die Nutzung des Postfachs sicher ist. Daher warnt Drenger zunächst davor, das Postfach zu benutzen. Zudem schließt es generell Menschen von der Nutzung dieser Lösung aus, die aus Sicherheitsgründen ein hohes Bedürfnis nach Datenschutz haben. Konkret betrifft das auch Personen, die beim Einwohnermeldeamt eine Meldesperre eingerichtet haben, weil sie beispielsweise durch Ex-Partner:innen bedroht oder aus religiösen Gründen verfolgt werden. Dazu gibt es Vorgaben im Meldegesetz und auch im Zeugenschutzgesetz.
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