Man sieht sie gefühlt überall in der Stadt, aber in Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. Jan Böhmermann hat dafür einen Strafzettel erhalten. Der ADAC stuft das als nicht sinnvoll ein. Entscheidend sei, ob es sich um einen Rad- oder Gehweg handelt.
Er war sich dessen nicht bewusst, trotzdem hat Fernseh-Moderator Jan Böhmermann am vergangenen Wochenende etwas Verbotenes getan, wie er selbst erzählt. Er ist beim E-Roller-Fahren im Berliner Tiergarten vom Ordnungsamt erwischt worden und musste dafür 55 Euro Bußgeld zahlen. Das ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen, den er auf Instagram gepostet hat.Seit zwei Monaten gelten neue Regeln für die Anbieter von ausleihbaren E-Rollern in Berlin.
Das Ordnungsamt Mitte, das den Verstoß von Böhmermann geahndet hat, hat im vergangenen Jahr eigenen Aussagen zufolge 105 E-Scooter-Fahrer in Parks gestoppt. In diesem Jahr waren es demnach bislang 35 Anzeigen. Böhmermann scheint nicht der einzige zu sein, dem die Berliner Regel nicht geläufig gewesen ist. Auch mehrere User in den Kommentaren unter seinem Instagram-Post gaben an, von dem Verbot nichts gewusst zu haben.
Aus Verkehrssicherheitsgründen macht die Berliner Regel laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club keinen Sinn. "Auf einem Fahrradweg zu fahren, egal ob der durch einen Park führt oder nicht, da spricht ja eigentlich nichts dagegen", so Katharina Luca, ADAC- Sprecherin. Lediglich das Fahren auf einem Gehweg widerspreche der Verkehrssicherheit.
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