Otmar Schnaubelt vor seinem Anhänger, den er wegen des Parkverbots vor seinem Haus zum Ankoppeln auf die andere Straßenseite zerren muss. © Bernhard Pelka
55 Euro Verwarngeld wurden für den vier Minuten auf dem Bürgersteig geparkten Mercedes fällig. Die städtische Pressesprecherin bestätigte: Wer im absoluten Halteverbot stehe, der handele „von der ersten Sekunde an falsch“. Es bestehe kein Ermessensspielraum: „Sinnvoller wäre es doch, gemeinsam mit der Stadt eine bessere Lösung für die Anwohner zu finden“, kommentiert ein Leser unter dem Beitrag auf op-online.de.
Eine Autofahrerin in schildert per E-Mail eine ähnliche Situation in der Heidelberger Straße in Nieder-Roden. Auch sie lud vier Minuten lang ihre Einkäufe ab – trotzdem flatterte ein Strafzettel in ihren Briefkasten. Das Ordnungsamt lehnte den Einspruch ab und verhängte ihr obendrauf ein Strafgeld. 83,50 Euro bezahlte sie am Ende. Ihr besonderes Ärgernis: „An anderen Tagen fährt die Ordnungspolizei achtlos an den ,Falschparkern’ vorbei, wie ich beobachten konnte.
Otmar Schnaubelt findet es „kleinlich und dreist“, wegen einer solchen Angelegenheit sofort Verwarnungsgeld zu kassieren. „Gegenüber unserem Haus ist eine Baustelle. Da stehen ständig Handwerkerautos. Da kann man so gut wie nie parken“, schildert der Rentner die Zwangslage. Trotzdem gilt vor Schnaubelts Haus tatsächlich absolutes Halteverbot.
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