Weil er seinen erkrankten Eltern Wasserkästen brachte und dabei im Halteverbot stand, werden 55 Euro Verwarnungsgeld für einen Mann fällig.
Rodgau-Jügesheim – Otmar Schnaubelt fühlt sich von der städtischen Ordnungsbehörde schikaniert. Der frühere Prokurist eines großen Geldinstituts soll 55 Euro Verwarnungsgeld zahlen, weil ein auf ihn zugelassener Pkw wenige Minuten verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt war.Das Ordnungswidrigkeitsverfahren kam ins Rollen, nachdem Schnaubelts Sohn im Februar in einem auf den Vater zugelassenen Pkw vor dem Elternhaus an der Wasserfallstraße 11B in von 18.34 bis 18.
Otmar Schnaubelt vor seinem Anhänger, den er wegen des Parkverbots vor seinem Haus zum Ankoppeln auf die andere Straßenseite zerren muss. © Bernhard Pelka Otmar Schnaubelt findet es „kleinlich und dreist“, wegen einer solchen Angelegenheit sofort Verwarnungsgeld zu kassieren. „Gegenüber unserem Haus ist eine Baustelle. Da stehen ständig Handwerkerautos. Da kann man so gut wie nie parken“, schildert der Rentner die Zwangslage. Trotzdem gilt vor Schnaubelts Haus tatsächlich absolutes Halteverbot.
Über eine städtische Pressesprecherin lässt die Ordnungsbehörde im Rathaus auf Anfrage unserer Redaktion wissen, es bestehe in dem Fall keinerlei Ermessensspielraum. Weder beim Minuten-Knöllchen, noch beim Thema Anhänger. Wer im absoluten Halteverbot stehe, der handele „von der ersten Sekunde an falsch“. Und Herrn Schnaubelt bleibe ja immer noch die Möglichkeit, den Anhänger auf dem eigenen Grundstück anzukoppeln.
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