Aber in der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass es nicht nur ein Grundrecht auf Suizid gibt, sondern auch ein Grundrecht, diesen so zu vollziehen, wie es der Suizident möchte. Das verhindern Sie zumindest indirekt, Herr Montgomery. Denn viele dieser Menschen möchten abends einschlafen und morgens nicht mehr aufwachen. Diese Form des Suizids braucht ärztliche Unterstützung.Und so eine Technisierung des Sterbeprozesses lehne ich ab, richtig.
half 2008 erstmals einer älteren Frau beim Suizid. Bald darauf gründete er Sterbehilfe Deutschland e. V., den einzigen deutschen Verein dieser Art. Zuvor war der Jurist gut vier Jahre lang CDU-Justizsenator in Hamburg. Heute arbeitet der 65-Jährige als Rechtsanwalt.Weil es eine Umwidmung der Rolle des Arztes ist: vom Heilenden und Helfenden zum Tötenden.Das Wort"Tötender" lasse ich hier nicht stehen! Töten ist eine Straftat.
Ja, Menschen müssen über ihr eigenes Leben und damit auch über ihren eigenen Tod entscheiden dürfen.
Das BVerfG wird die aktive sterbehilfe durch den Staat erlauben
Ihr meint bestimmt unsere unfähige Arrogante Regierung gell!
JA!
Ich finde es abscheulich, wenn Menschen sich anmaßen über meinen Tot zu befinden. Den entscheide nur ich und die Natur und kein Politiker, kein Arzt oder sonstiger Vorsitzender einer fragwürdigen Vereinigung.
Wie kann ich gezwungen werden, „Hinfälligkeit“ und „Geworfensein“ (Heidegger) ad infinitum ertragen zu müssen, mit inhumanen Therapien am Leben erhalten zu werden und – falls ich noch dazu in der Lage bin – mich mit grausamen Methoden aus dem Leben verabschieden zu müssen.
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