Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtDas Obergericht Zürich hat zwei “Quäl-Eltern” zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Richter nahmen ihnen nicht ab, nur aus Überforderung ihre Tochter geschlagen und erniedrigt zu haben.
“Sie haben dem Mädchen erhebliche Schäden zugefügt, sie wie eine Aussätzige behandelt” sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Das Verhalten sei abscheulich gewesen, etwas vom schwierigsten, das er im Gerichtsaal zu ertragen hatte, ergänzte er. Die Richter hätten die Strafe gar höher angesetzt, was aber wegen dem Verschlechterungsverbot nicht möglich ist.
Für den Deutschen bleibt es auch bei der Landesverweisung von 10 Jahren. Er sei erst als Erwachsener in die Schweiz gekommen und gilt für die Richter nicht als Härtefall.
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