Es sind happige Vorwürfe, welche die frühere Poch-Kantonsrätin Heidi Joos an die Adresse der Luzerner Polizei richtet: Gefährdung des Lebens, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch – um nur einige der Anschuldigungen zu nennen. Hintergrund ist eine Mahnwache gegen die Coronamassnahmen im Mai 2020 auf dem Luzerner Bahnhofplatz.
Die 67-Jährige machte im Rahmen einer Polizeikontrolle Anstalten zu fliehen, weshalb sie festgenommen wurde und eine Nacht in einer Arrestzelle verbringen musste.Wie Joos reichte auch die Polizei nach dem Vorfall eine Strafanzeige ein – und zwar wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.Das Verfahren gegen die insgesamt sechs Polizeibeamten stellte die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdachts im Dezember 2020 ein.
Dagegen brachte die Oberstaatsanwaltschaft vor, die Leibesvisitation sei notwendig gewesen, um die Fremd- und Selbstsicherheit zu gewährleisten. Die Beschwerdeführerin habe sich während des gesamten Vorfalls aggressiv verhalten. Die beiden Polizistinnen, die die Leibesvisitation durchgeführt hatten, gingen laut Aussage davon aus, dass ihr Handeln gemäss der Dienstanweisung kein Amtsmissbrauch darstelle. Wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt, hat die Vorinstanz die erwähnte Dienstanweisung jedoch ausser Acht gelassen, womit unklar bleibe, ob überhaupt eine solche bestanden habe.
Bezeichnend für den ganzen Wahn- und Irrsinn der letzten zwei Jahre. Wieviele Leben wurden durch die Aktion gerettet? Einfach nur noch peinlich das ganze Affentheater dieser Eluteidioten! Hoffe die Faschisten der PolizeiLuzern werden hart bestraft lebenslanges Berufsverbot.
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