Freisprüche für Stealthing - Fehlende Gesetzesgrundlage: Kondom abziehen ist keine Schändung

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Fehlende Gesetzesgrundlage: Kondom abziehen ist keine Schändung. Das Bundesgericht macht klar: Die Politik muss das Sexualstrafrecht anpassen, damit Stealthing geahndet werden kann.

Hinter dem Begriff Stealthing verbirgt sich eine Täuschung – nämlich, wenn der Mann während dem Sex heimlich das Kondom abzieht. Und das, obwohl zuvor klar vereinbart wurde, dass der Geschlechtsverkehr geschützt sein soll.

Im Zürcher Fall entfernte ein 19-jähriger Mann beim Sex mit einer 18-jährigen Frau heimlich das Kondom während eines Stellungswechsels. Vereinbart war ausdrücklich ein geschützter Geschlechtsverkehr. Stealthing ist keine SchändungIn beiden Fällen wurden die Männer von der Anklage wegen Schändung freigesprochen. Mit diesem Tatbestand wird bestraft, wer eine «urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige» Person zum Beischlaf missbraucht, so das aktuelle Strafgesetzbuch.

 

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Ich hab so etwas nie gemacht und hab mit oantlich viele weiber gefiggt. Aber so etwas ist eonfach eine 31er move. Einfach not done. Sagta vorher ohne oder mit kondom wenn ohne haste spass, wenn mit halt ehr weniger weil kondome einfach mies anfühlt. wär gut wenns bestraft wird.

Spielt eh alles keine Rolle mehr. Bald braucht man zuerst einen 200 Seiten langen Vertrag zu unterschreiben um Sex zu haben. Selbst dann bist du als Mann mit einen Bein im Gefängnis. Das werden sich immer weniger antun. Die Prostitutionsindustrie wirds freuen

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