Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG liess zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Mit dem gefällten Urteil darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren gegen die Einstufung als Verdachtsfall gewehrt. Der Verfassungsschutz führt die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-«Flügel» und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistische Verdachtsfälle. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
Ein politisches Ziel eines beträchtlichen Teils der AfD sei es, deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen. Dazu bestehe der begründete Verdacht. Das sei eine unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung. Mit der Garantie der Menschenwürde sei dies nicht zu vereinbaren.
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