Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieNach tagelanger Verhandlung ziehen Verwaltungsrichter in Deutschland in einem Streit um die rechtspopulistische AfD einen Schlussstrich. Vermutlich aber nur vorläufig.
Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht liess zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.
Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte im westdeutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständig.
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