Ungleichbehandlung? Luzern will von Firmen das Geld der Härtefallhilfe zurück

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Ungleichbehandlung bei der Härtefallhilfe? Luzern will von Firmen das Geld zurück, andere Kantone wie Nidwalden und Aargau nicht.

Seit Beginn der Pandemie steht der Föderalismus in einem besonderen Fokus – sei es bei Massnahmen zur Eindämmung von Corona oder bei der Unterstützung der Wirtschaft. Aktuellstes Beispiel auf der wirtschaftlichen Seite ist die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung bei der Härtefallhilfe.

Der Bund - zuständig für Firmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken – verlangt von den Unternehmen die Härtefallhilfe in jener Höhe zurück, in der sie einen Gewinn schreiben; maximal jedoch in der Höhe des «A-fonds-perdu-Beitrags». Luzern, wie die anderen Kantone für Firmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken zuständig, wendet dieselbe Regel an.

 

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