Gegenüber der Weko argumentierte der Kanton Luzern offenbar auch mit den Verzögerungen beim Service-Portal. Weil dieses noch nicht zur Verfügung stehe, könne noch keine eigentliche internetbasierte Steuersoftware angeboten werden. Deshalb sei die Ausschreibung verschoben worden. Doch auch dies lässt das Weko-Sekretariat nicht gelten. Ein noch nicht bereitstehendes Portal könne kaum ein Grund sein, eine öffentliche Ausschreibung weiter zu verschieben.
Dazu gehört nicht nur die Software, welche die Luzernerinnen und Luzerner verwenden, um ihre Steuererklärung auszufüllen. Auch die Veranlagungssoftware, welche auf den Verwaltungen eingesetzt wird, ist Teil der Beschaffungen, welche die Weko künftig überprüfen will. Auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erhielt die Entwicklerfirma zwischen 2018 und 2020 Folgeaufträge mit einem Gesamtwert von gut 1,9 Millionen Franken.
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