Obwaldner Obergericht weist Martin Kopps Beschwerde ab

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Martin Kopp, der ehemalige Generalvikar der Urschweiz, ist mit seiner Beschwerde gegen einen Entscheid des Obwaldner Kantonsgerichts vorerst abgeblitzt.

Eine bedingte Geldstrafe von 15'600 Franken und eine Busse von 1600 Franken soll Martin Kopp, ehemaliger Generalvikar der Urschweiz, wegen übler Nachrede erhalten. Dabei bleibt es vorerst.

Kopps Beschwerde – diese richtet sich gegen die Verhandlung vor dem Kantonsgericht, bei der es um den zugrunde liegenden Strafbefehl ging – hat das Obwaldner Obergericht nämlich abgewiesen. Dies zeigt der entsprechende Beschluss auf, der unserer Zeitung mittlerweile vorliegt.

 

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